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Corona-Schnelltest-Schulung

Schnelltests sollen helfen, die Pandemie in Schach zu halten und ein möglichst sicheres Leben etwa in Schulen oder Unternehmen führen zu können. Weil die Tests kompliziert in der Anwendung sind, bietet wir Schulungen an. Diese Schulungen befähigen die Teilnehmer dazu an anderen Mitmenschen die Corona-Schnelltests durchführen zu können.

Ansprechpartner

Mark Franken & Team

Tel.: 0621 32 18 521
Fax: 0621 32 18 529

Ausbildung@DRK-Mannheim.de

DRK-KV Mannheim e.V.
Fachbereich Erste Hilfe & Mehr
Lagerstraße 5
68169 Mannheim

Inhalte, Kosten und Termine

Die rund zweistündige Schulung gliedert sich in Theorie- und Praxisteile. Es geht um Grundsätzliches über Sars-CoV-2, ein großes Augenmerk wird auch auf die Hygienevorgaben gelegt. Im Mittelpunkt aber steht der korrekte Nasen-Rachen-Abstrich, der gegenseitig geübt wird. Die Teilnehmer müssen zu ihrem Schutz in eine Vollschutz-Ausrüstung schlüpfen bevor es die eigentliche Durchführung des Abstriches geht. Jeder, der diese Schulung besucht hat, kann danach den Abstrich bei einer anderen Person durchführen.

Kosten:  63,00 Euro ( inklusive Corona-Schnelltest)
Dauer: Zwei Unterrichtseinheiten (Eine Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten)
Termine: siehe weiter unten.
Weitere Termine nach Absprache möglich..
Ort: DRK-KV Mannheim e.V., Erste Hilfe und Mehr, Lagerstraße 5, 68169 Mannheim
Oder nach Absprache im Betrieb/Schule vor Ort.

Hinweis

Für alle Lehrgänge gilt 3G
Es besteht Maskenpflicht (ausschließlich FFP2-Masken).
Schnelltest für nicht Geimpfte dürfen nicht älter als 24 Stunden sein. Bitte beachten Sie, dass Testnachweise nur vom Arbeitgeber oder einer offiziellen Schnellteststelle anerkannt werden.

Ausgenommen von der Testpflicht sind:

  • Genesene/geimpfte Personen, die ihre Auffrischimpfung („Booster“) erhalten haben.
  • Vollständig geimpfte Personen oder Genesene mit einer nachfolgenden Impfung (letzte erforderliche Einzelimpfung liegt mind. 14 Tage und max. 3 Monate zurück)
  • Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind.
  • Personen, für die es keine Empfehlung für eine Auffrischimpfung der STIKO gibt. Also bspw. vollständig geimpfte Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel.

Allgemein gilt:

  • Für Geimpfte/Genesene/Getestet ist dies zum Lehrgangsbeginn nachzuweisen.
  • Es besteht Maskenpflicht (ausschließlich FFP2-Masken).
  • Eine Teilnahme mit akuten Erkältungsanzeichen, Krankheitsgefühl, bei vorliegender akuter Erkrankung und bei angeordneter Heimquarantäne oder anderen Isolierungsmaßnahmen ist ausgeschlossen.

Eine Kostenübernahme mittels BG-Formular über die Berufsgenossenschaft ist für die Corona-Schnelltest-Schulung NICHT möglich.

Bitte beachten Sie: Sie dürfen sich auch als Privatperson anmelden, allerdings dürfen Sie als Privatperson die Testungen nicht durchführen und eine entsprechende Bescheinigung ausstellen. 

Wichtiger Hinweis zur Ausstellung der Testnachweise: Eine erfolgreiche Teilnahme an dieser Corona-Schnelltest-Schulung berechtigt nicht zwangsläufig zur Ausstellung rechtlich verbindlicher Testnachweise im Sinne von §5 Absatz 4 CoronaVO. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das DRK Mannheim hierzu weiterführende juristische Fragen nicht beantworten kann. Weitere Informationen zu Fragen wie
   - „Wann darf ich Testnachweise ausstellen?“
   - „Welche gesetzlichen Vorgaben gelten aktuell?“
   - „Wer darf einen Testnachweis ausstellen und wozu ist dieser gültig?“
finden Teilnehmer, Unternehmen und Veranstalter bei den zuständigen Landes- und Bundesbehörden:

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/testen/

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/faq-covid-19-tests.html#c22423

https://www.gesetze-im-internet.de/schausnahmv/BJNR612800021.html

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/verordnungen/

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/  
 

  • Wie geht es weiter?

    Bei Fragen oder Terminvereinbarungen nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner, siehe oben rechts, Kontakt auf.