Ab einer bestimmten Teilnehmerzahl führen wir den Lehrgang gerne auch in Ihrem Betrieb/ Ihrer Einrichtung durch - sprechen Sie uns an.
Laut Vorschrift der Berufsgenossenschaften (2009), §26, Abs. 3, sollte ein Erste-Hilfe-Grundkurs nach zwei Jahren aufgefrischt werden. Die Gültigkeit des Teilnahmezertifikates erlischt nach zwei Jahren.
Eine Kostenübernahme für Einrichtungen seitens der BG und/oder Unfallkasse ist nur bedingt möglich und muss vorab eigenständig geklärt und genehmigt werden.
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Bitte versuchen Sie es mit einem anderen Kurs.