Erste Hilfe für Schulklassen
Mit Freunden macht Erste Hilfe noch mehr Spaß. Daher bieten wir eine speziell für die Klassenstufen acht und neun ausgerichtete Erste-Hilfe-Ausbildung an.

Ansprechpartnerin
Mareike Kunz
Tel.: 0621 32 18 521
Fax: 0621 32 18 529
DRK-KV Mannheim e.V.
Fachbereich Erste Hilfe & Mehr
Lagerstraße 5
68169 Mannheim
Themen und Anwendungen
Der Schulklassenkurs enthält bereits die vorgeschriebenen Inhalte, welche für den Erwerb einer Fahrerlaubnis gültig sind. Die nach Absolvierung des Kurses ausgestellte Teilnahmebescheinigung gilt als Nachweis hierfür.
Ziel der Ausbildung ist es, den Jugendlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten für Notfallsituationen zu vermitteln, um fach- und sachgerecht helfen zu können.
Hierzu werden folgende spezifische Inhalte vermittelt:
- Lebensbedrohliche Zustände erkennen
- Die Maßnahmen kennen, um das Leben des Menschen zu retten
- Die notwendigen Hilfsmaßnahmen durchführen
- Vorbeugende Notfallmaßnahmen kennen und durchführen
Lehrgangsumfang
- 12 Unterrichtseinheiten (je 45 Minuten), über den Zeitraum von 2 Tagen verteilt.
Kosten
- Nur bei der Erstellung einer zusätzlichen Bescheinigung für den Führerschein fallen Kosten in Höhe von 15,00 € pro Schüler/in an
Zielgruppe
- Schulklassen

Wir sprechen Ihre Sprache
*Wir können unsere Kurse auch in verschiedenen Sprachen durchführen - sprechen Sie uns an.
Wir kommen zu Ihnen
Dieser Kurs kann ab einer Teilnehmerzahl von 15 Jugendlichen jederzeit vor Ort in den Räumlichkeiten Ihrer Schule durchgeführt werden, sprechen Sie uns an!
WICHTIGER HINWEIS:
Für alle Lehrgänge gilt 3G
Es besteht Maskenpflicht (ausschließlich FFP2-Masken).
Schnelltest für nicht Geimpfte dürfen nicht älter als 24 Stunden sein. Bitte beachten Sie, dass Testnachweise nur vom Arbeitgeber oder einer offiziellen Schnellteststelle anerkannt werden.
Ausgenommen von der Testpflicht sind:
- Genesene/geimpfte Personen, die ihre Auffrischimpfung („Booster“) erhalten haben.
- Vollständig geimpfte Personen oder Genesene mit einer nachfolgenden Impfung (letzte erforderliche Einzelimpfung liegt mind. 14 Tage und max. 3 Monate zurück)
- Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind.
- Personen, für die es keine Empfehlung für eine Auffrischimpfung der STIKO gibt. Also bspw. vollständig geimpfte Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel.
Allgemein gilt:
- Für Geimpfte/Genesene/Getestet ist dies zum Lehrgangsbeginn nachzuweisen.
- Es besteht Maskenpflicht (ausschließlich FFP2-Masken).
- Eine Teilnahme mit akuten Erkältungsanzeichen, Krankheitsgefühl, bei vorliegender akuter Erkrankung und bei angeordneter Heimquarantäne oder anderen Isolierungsmaßnahmen ist ausgeschlossen.