Wenn der Piepser ertönt, eilen sie alle gleichermaßen los, um zu helfen: die Ehrenamtlichen der Freiwilligen Feuerwehr und des Deutschen Roten Kreuzes (DRK). Doch trotz des gemeinsamen Engagements gibt es einen bedeutenden Unterschied – und zwar in der rechtlichen Behandlung der beiden Gruppen.
Denn für ehrenamtliche Einsatzkräfte des DRK wie Joachim Vosloh, gibt es in Baden-Württemberg keine verbindlich geregelte Freistellung von der Arbeit und keinen Lohnersatz. Ausnahmen sind Katastrophen und größere Einsätze mit Außergewöhnlicher Einsatzlage (AEL). Dabei handelt es sich allerdings wirklich um Ausnahmefälle, weshalb das DRK beim Entwurf des neuen Katastrophenschutzgesetzes in Baden-Württemberg Nachbesserungen fordert. Denn: „Wer Menschen hilft, darf nicht um Freistellung oder Urlaub bitten müssen."
„Leider sind diese Themen vielen gar nicht bewusst. Hilfsorganisationen und Behörden werden öfter mal über einen Kamm geschert, kämpfen jedoch mit unterschiedlichsten Voraussetzungen und auch Herausforderungen“, erklärt Vosloh. „Gerade für unsere Einsatzkräfte, aber auch für die Bevölkerung, insbesondere Betroffene, die in entsprechenden Einsatzlagen akute Hilfe benötigen, ist eine rechtliche Regelung und Absicherung zwingend notwendig, da wir als Organisation unterhalb der geregelten Schwelle nur zuverlässig handlungsfähig sind, wenn entsprechende rechtliche Rahmen geschaffen werden“, macht er deutlich.
Um dem Thema mehr Aufmerksamkeit zu geben, hatten sich rund 150 Einsatzkräften aus dem ganzen Land bei einer Blaulicht-Aktion in Stuttgart beteiligt. Vosloh postete dazu auf Instagram, woraufhin die Hirschberger FDP das Thema aufgriff. Es folgte ein Austausch zwischen Vosloh und Patrick Klein, dem Vorsitzenden der Hirschberger Liberalen. Dieser Austausch führte schließlich dazu, dass das Anliegen formal in das Landtagswahlprogramm der FDP aufgenommen wurde.
Die Hirschberger FDP entwarf einen entsprechenden Antrag, der über die FDP Rhein-Neckar auf Landesebene weiterverfolgt und diskutiert wurde. Nun ist der Vorschlag Teil des Landtagswahlprogramms der FDP Baden-Württemberg.
