Großer Schritt für den Katastrophenschutz in Baden-Württemberg - Kreisverband Mannheim e.V.
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Großer Schritt für den Katastrophenschutz in Baden-Württemberg

Verabschiedung des neuen Landeskatastrophenschutzgesetzes

Aus Sicht des Deutschen Roten Kreuzes markiert das neue Katastrophenschutzgesetz des Landes einen großen Fortschritt gegenüber der bisherigen Rechtslage. Dies gilt auch hinsichtlich der Forderung des Roten Kreuzes nach gleichen Rechten für alle Helfenden im Katastrophenschutz. Hinzu kommen viele weitere Verbesserungen. Die einhellige Wertschätzung des ehrenamtlichen Engagements im Katastrophenschutz zog sich durch alle Wortmeldungen in der Landtagsdebatte vor der Verabschiedung des Gesetzes.

„Das Land hat geliefert. Entscheidend ist, dass die erweiterten Helferrechte überall im Land verlässlich greifen“, so Peter Rombach, Landeskatastrophenschutzbeauftragter des DRK-Landesverbandes Badisches Rotes Kreuz. „Wir rechnen mit einer klaren Linie bei der Umsetzung der neuen Spielräume, die das Gesetz bietet.“ Das neue Katastrophenschutzgesetz definiert nun auch eine Freistellung der Helfenden bei „Einsätzen, Übungen und dienstlichen Terminen“ , sofern diese von einer Katastrophenschutzbehörde veranlasst werden.

Wichtig ist für das DRK, dass ein einfaches und verbindliches Verfahren für Freistellung und Erstattung eingerichtet wird, das transparente Informationen für Behörden, Arbeitgeber und Ehrenamtliche enthält. Hilfreich ist deshalb die Zusage einer schriftlichen Erläuterung durch die Landesregierung an die zuständigen Behörden.

Bislang hatten den Helferinnen und Helfern des DRK und der anderen Hilfsorganisationen landesweit einheitliche Regelungen für Freistellung und Entschädigung gefehlt. Nur nach teils nachträglicher Ausrufung einer Katastrophe oder einer außergewöhnlichen Einsatzlage (AEL) durch die Behörden waren Freistellung und Lohnersatz geklärt.

Nun sieht das Gesetz erweiterte Helferrechte auch ohne die Ausrufung einer AEL bzw. eines Katastrophenfalls vor: Freistellung, Lohnfortzahlung und Erstattungsanspruch für Arbeitgeber sind dann gewährleistet; Ruhezeiten können angeordnet werden. Kinder-/Pflegekosten und Sachschäden sind geregelt. Das stärkt die Rechte im Einsatz deutlich und bedeutet eine Anpassung an die bereits bestehenden Regelungen für Feuerwehr und THW.

„Das neue Gesetz schließt einen großen Teil der bisherigen die Gerechtigkeitslücke bei der Freistellung außerhalb von Katastrophenlagen, stärkt die Rechte der Einsatzkräfte und beinhaltet viele weitere Verbesserungen“, so Jürgen Wiesbeck, Landeskatastrophenschutzbeauftragter des DRK-Landesverbandes Baden-Württemberg. „Zum Gesamtpaket des Landes gehören höhere Pauschalen für Ausstattung und Ausbildung der Ehrenamtlichen, Regelungen zu Spontanhelfenden und eine unbürokratischere Kostenübernahme im Einsatzfall.“

Das DRK begrüßt auch die Aussage des Gesetzgebers, eine nachhaltige Ehrenamtsförderung im Bevölkerungsschutz ausdrücklich als Aufgabe der obersten Katastrophenschutzbehörde (Innenministerium) zu benennen. Dies ist aus Sicht des DRK notwendig, um auch weiterhin gut ausgebildete und motivierte ehrenamtliche Katastrophenschützer im Land einsatzbereit zu haben.

Weitere Informationen:

Das Land Baden-Württemberg setzt beim Katastrophenschutz fast ausschließlich auf ehrenamtliche Strukturen. Mit 6.000 Helferinnen und Helfern stellt das DRK rund 95 Prozent der behördlich eingeplanten Einheiten. Weitere 35.000 Ehrenamtliche engagieren sich in den Bereitschaften des DRK – sie werden bei größeren Lagen hinzugezogen, erhöhen die Durchhaltefähigkeit und schließen Lücken.