
Qualität und Qualitätssicherung haben in der ambulanten und stationären Pflege einen hohen Stellenwert. Pflegefachkräfte sind verpflichtet, ihre fachlichen Kenntnisse regelmäßig zu aktualisieren – auch im Bereich der Ersten Hilfe.
Die Erste Hilfe Fortbildung für Pflegepersonal nach § 132 SGB V richtet sich gezielt an Pflegefachkräfte, die im Rahmen der Qualitätssicherung ihre Fortbildungsverpflichtung erfüllen müssen. Der Medizinische Dienst (MD, ehemals MDK) überprüft im Rahmen seiner Qualitätsprüfungen die Einhaltung dieser Vorgaben. Mit diesem Lehrgang sichern Sie die notwendige Qualifikation und stärken gleichzeitig die Handlungssicherheit im Pflegealltag.
Schwerpunkte der Fortbildung sind lebensrettende Sofortmaßnahmen sowie typische Notfallsituationen im Pflegebereich. Die Inhalte werden in Theorie und Praxis vermittelt und anhand von Fallbeispielen gefestigt.
Die praktische Umsetzung steht im Mittelpunkt des Lehrgangs, um Sicherheit und Routine im Ernstfall zu gewährleisten.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Kurse Pflegeausbildung bei Ihrem Kreisverband vor Ort
Do. 17.12.2026 13:00 - 16:00 Uhr
Fortbildung Pflegekräfte nach § 132 SGB V anmelden
68159 Mannheim, E 1, 16
35,00 € -
10 Plätze vorhanden